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   OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04   

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https://dejure.org/2004,11463
OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 (https://dejure.org/2004,11463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Recht auf Verfahrensbeistand; Unzumutbarkeit der Verhandlung ohne Verteidiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 137 Abs. 1 S. 1 StPO; § 140 StPO; Art. 6 Abs. 3 c MRK
    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der Terminverschiebung bei Terminkollisionen des Anwalts; Umfang des Rechtes des Angeklagten sich in jeder Lage des Verfahrens eines Beistandes bedienen zu dürfen

  • Judicialis

    StPO § 137 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 140; ; StPO § 412

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens bei Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Wenn auch Angeklagter und Verteidiger auf eine Verlegung des Termins grundsätzlich keinen Anspruch haben, so muss der Vorsitzende doch bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rdn. 7).

    Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).

    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 142/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des fairen Verfahrens;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versäumung des Termins seitens des Angeklagten durch die fehlerhafte Behandlung des von seinem Verteidiger gestellten Verlegungsantrages verursacht worden ist und die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Wahlverteidigers zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, NStZ 1999, 527).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 137 Rdn. 2 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Vor diesem Hintergrund war es ihm grundsätzlich nicht zumutbar, sich in der Hauptverhandlung allein zu verteidigen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1998, 13-14).
  • LG Braunschweig, 16.12.1996 - 33 Qs 34/96

    Eine die Terminsverlegung ablehnende richterliche Verfügung kann ausnahmsweise

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
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